AGBs | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Rahmenbedingungen der suparo GmbH

1. Vertragsgegenstand

a) Geschäftsinhalt der suparo GmbH – (im Folgenden kurz suparo oder Agentur) – ist die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Erstellung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Online Marketing (insbesondere Suchmaschinenmarketing) und Social Media, die Gestaltung und Programmierung von Webseiten und Online-Shops, sowie die Verbreitung von Inhalten in Blogs und bei Social Media Plattformen.
b) Grundlage aller zwischen suparo und dem Auftraggeber bestehenden Verbindungen und Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen und AGB – etwa des Auftraggebers – besitzen keine Gültigkeit, es sei denn, suparo stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Angebote besitzen keine Rechtsverbindlichkeit und sind freibleibend. Bestellungen bzw. Erklärungen zur Angebotsannahme seitens des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und bedürfen zu ihrem Wirksamwerden der elektronischen oder schriftlichen Zustimmung von suparo.
b) Für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten diese AGB als Rechtsgrundlage. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden, insbesondere Konditionen seitens des Auftraggebers, die auch dann keine automatische Gültigkeit erlangen, wenn suparo sie im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags nicht explizit zurückweist.
c) Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im jeweiligen Vertrag, bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch suparo als Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
d) Mit der Abnahme erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von suparo fünf (5) Tage nach dem Abnahmeverlangen als abgenommen. Die Nutzung der vertraglichen Leistung durch den Kunden stellt in jedem Fall eine Form der Abnahme dar.
e) Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde die Leistung innerhalb von zwei (2) Monaten entgegenzunehmen. Danach besteht keine Pflicht von suparo, die Leistung weiterhin zur Übergabe bereitzuhalten. Das Recht von suparo, die volle Vergütung zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungsbeschreibung

a) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im individuell gestalteten Vertrag oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch suparo. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von suparo.
b) Der Kunde wird suparo zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umstanden informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Videomaterial, Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

4. Gewährleistung und Garantie

a) suparo gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vertraglich fixierten Leistungsbeschreibung entsprechen. Für Leistungen Dritter, etwa den fehlerfreien und sicheren Serverbetrieb, Netzwerkbetrieb oder Webseitenbetrieb, übernimmt suparo keine Gewährleistung oder Garantie. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Frist zur Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsrechten 1 Jahr ab Abnahme.
b) Als Fehler in der Leistungserbringung von suparo gelten lediglich reproduzierbare Fehler, die auf eine qualitativ mangelhafte Leistung seitens suparo zurückgehen. Qualitativ mangelhafte Leistung ist objektiv zu betrachten und nicht auf den persönlichen/subjektiven Eindruck oder den Erfolg/Misserfolg zurückzuführen. Andere Ursachen, etwa fehlerhafte Bedienung, fremde Optimierungsmaßnahmen und inhaltliche Veränderungen, schadhafte Hardware, widrige Umgebungsbedingungen oder schlechte Datenqualität gelten nicht als Fehler im Sinne der Gewährleistung.
c) Sollte eine vertraglich vereinbarte Leistung von suparo nicht voll erbracht worden sein, so kann suparo nachbessern, um der Gewährleistung Genüge zu tun. Nur wenn das Vertragsziel auch nach zwei Nachbesserungsversuchen innerhalb einer schriftlich fixierten, adäquaten Frist nicht erreicht wurde, darf der Auftraggeber die Vergütung kürzen bzw. den Vertrag aufheben. Dazu muss er belegen, dass er die Behebung der Fehler schriftlich bei suparo angemahnt hat und dass die Fehler im Verschulden von suparo liegen. Schadensersatzansprüche werden in Punkt 10 geregelt; darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
d) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch suparo erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. suparo wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt suparo von Ansprüchen Dritter frei, wenn suparo auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Dieses umfasst auch die Rechtsverfolgungskosten im Falle einer Inanspruchnahme von suparo durch Dritte. Die Anmeldung solcher Bedenken durch suparo beim Kunden erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form. Erachtet suparo für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit suparo die Kosten hierfür der Kunde.
e) suparo haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. suparo schuldet nicht die Rechtssicherheit von Kundenangaben wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung und Verlinkungen; die Gewährleistung der diesbezüglichen Rechtssicherheit obliegt dem Kunden. Für die Richtigkeit von Dritten übermittelter Inhalte steht suparo nicht ein; eine Haftung für Dritte, die Erfüllungsgehilfen von suparo sind, richtet sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) suparo haftet in keinem Fall für datenschutzrechtlich kritische Applikationen, Skripte und Software, die auf Kundenwunsch in Websites oder auf Rechensystemen des Kunden installiert wurden und ist nicht für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen auf von suparo entwickelten Websites verantwortlich, wird den Kunden aber auf diese Pflicht hinweisen.
g) suparo haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet suparo nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person; diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von suparo wird beschränkt auf die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Agentur zu erwartenden Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.
h) suparo übernimmt keine Gewähr für die vollständige Vermeidung von Ausfällen oder Umsatzeinbußen, die bei der programmiertechnischen Arbeit an Livesystemen des Kunden durchgeführt werden. Das Risiko kann durch den Kunden minimiert werden, wenn er die Arbeit auf einer zusätzlichen Entwicklungsumgebung ermöglicht/beauftragt. Dies kann mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein.
i) Für webbasierte Leistungen der suparo wird keine Garantie für die Kompatibilität bestimmter Internetbrowser und Versionen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gewährleistet. Diese Leistungen werden standardmäßig nur auf den zum Projektstart aktuellsten und gängigsten Browser- und Betriebssystemversionen, sowie aktueller Hardware, getestet und hierfür die Wiedergabe optimal angepasst. Bei älteren und anderen Internetbrowsern schließt die Agentur eine Kompatibilitätsgarantie oder optimierte Darstellung der Leistung aus.
j) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von suparo durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche des Kunden oder sonstige Manipulationen entstehen.
k) Die Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht von suparo für Programmierleistungen und Softwareprodukte erlischt vollständig, wenn der Kunde Zugangsberechtigungen für Administrationsebenen oder Quelldateien fordert, die nicht für das allgemeine Arbeiten mit dem Produkt erforderlich sind und/oder diese Dritten zugänglich macht.
l) suparo haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen unbeschadet der vollständigen Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung von suparo zu erwartenden Schäden. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. suparo haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanten Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war. suparo haftet in keinem Fall für Verzögerungen, die vom Kunden herbeigeführt sind (z.B. verzögerte Informationsweitergabe wie Zugangsdaten etc.).

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

a) Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr produzierten Webseiten und Inhalten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei suparo.
b) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von suparo im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei suparo.
c) Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Kunden Eigentum von suparo, unterliegen dem alleinigen Urheber- und Nutzungsrecht von suparo und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen dem Kunden als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne schriftliche Einwilligung von suparo, auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form, nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
d) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
e) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von suparo.
f) Über den Umfang der Nutzung steht suparo ein Auskunftsanspruch zu.

6. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

a) Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der jeweilig im Kalenderjahr gültigen gesetzlicher Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
b) Leistungen, wie operative/ausführende Dienstleistungen, Beratungen, Dokumentationen, Analysen, etc. werden grundsätzlich mit einem Stundensatz zu je 169,00 Euro netto angerechnet.
c) Die Rechnungsstellung erfolgt prinzipiell mit Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistung, zahlbar ohne Abzüge innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum. Davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.
d) Sofern suparo an anderen Orten als dem Geschäftssitz (derzeit Stuttgart) tätig wird, werden dem Auftraggeber die Kosten für Fahrten, Spesen sowie bei Bedarf Übernachtungen zusätzlich zu den erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Für Fahrten mit dem Pkw gilt dabei eine Kilometerpauschale von 40 Euro-Cent, für andere Verkehrsmittel wie auch für Übernachtungen werden die entstandenen Kosten laut Belegen, für Spesen die jeweiligen steuerlichen Maximalsätze zugrunde gelegt. Davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.
e) Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig konstatierten Forderungen erfolgen.
f) Sofern Auftraggeber-Domains kostenpflichtig bei Suchdiensten registriert werden, gilt für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung: bei Körperschaften nach erfolgtem Eintrag, bei Privatpersonen und Personengesellschaften im Voraus.
g)Die von suparo bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers erhobenen Zinsen belaufen sich auf den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich 5 Prozent. Kompensationen für weitere Schäden, die durch die Verzögerung entstehen, können darüber hinaus ebenfalls eingefordert werden.
h) Kommt der Auftraggeber mit einer Monatsrate durch eigenes Verschulden in Zahlungsverzug, so wird der gesamte, für die Restlaufzeit der Vereinbarung geschuldete Betrag sofort fällig.  Bei Verträgen mit einer unbefristeten Laufzeit wird als Restlaufzeit die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verzugs angenommen. Der Auftraggeber ist in jedem Falle berechtigt, die gebuchten Leistungen nach einer Zahlung weiterhin in Anspruch zu nehmen.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

a) Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen werden individuell vereinbart und im Rahmen des Angebotes oder Vertrages genau festgelegt.
b) Sollten wichtige Gründe vorliegen, ist unabhängig von den Mindestfristen eine sofortige Vertragskündigung möglich. Als solche Gründe gelten 1. ausbleibende Zahlungen seitens des Auftraggebers, eine Insolvenz desselben oder ein (gerichtliches wie außergerichtliches) Vergleichsverfahren gegen den Auftraggeber; 2. eine länger als 14 Tage bestehende Pfändung von Ansprüchen des Auftraggebers; 3. laut den Bestimmungen unzulässige Inhalte auf den vom Auftraggeber betriebenen und von suparo optimierten Webseiten; 4. Verstöße gegen vertraglich festgelegte Pflichten, etwa die zur Geheimhaltung. Ein die Kündigung rechtfertigender Grund wird angenommen, sobald von dritter Seite Einsprüche gegen die Verwendung der vom Auftraggeber genannten und eingestellten Begriffe und Inhalte erhoben werden.

8. Verantwortlichkeit, Freistellung

a) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte und Begriffe keine Rechtsverletzung – etwa des Wettbewerbs-, Urheber- oder Strafrechts – darstellen. Eine juristische Prüfung der Inhalte seitens suparo erfolgt nicht.
b) Sollte suparo zu der Einschätzung kommen, dass vom Auftraggeber verwendete Inhalte und Begriffe gegen geltendes Recht oder die guten Sitten im Geschäftsleben verstoßen, so bleibt die Ablehnung der entsprechenden Begriffe bzw. Aufträge ausdrücklich vorbehalten.
c) Sollten vom Auftraggeber Inhalte und/oder Begriffe verwendet werden, die die Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen, so stellt der Auftraggeber suparo von allen rechtlichen Ansprüchen frei.
d) Sollte suparo von Dritten auf Unterlassung verklagt werden, so behält suparo sich vor, die angegriffenen Webseiten entweder zu löschen oder rechtskonform umzugestalten und/oder eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
e) Die Daten der Auftraggeber von Dritten im Rahmen von Marketing-Kampagnen werden von suparo ausschließlich zu denen im Auftrag definierten Zwecken genutzt. Personenbezogene Daten werden ohne Einwilligung keineswegs an Dritte zu Werbezwecken oder zwecks Erstellung von Nutzerprofilen verkauft oder weitergeleitet.

9. Mitwirkung

a) Alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und sonstigen Mitwirkungsleistungen müssen suparo vom Auftraggeber zugänglich gemacht bzw. gewährt werden.
b) Die Qualität der von suparo erbrachten Leistungen muss vom Auftraggeber unverzüglich evaluiert, dabei festgestellte Mängel müssen sofort schriftlich und detailliert gegenüber suparo dargestellt werden. Sollte eine vom Auftraggeber initiierte und von suparo durchgeführte Überprüfung der Vorwürfe ergeben, dass keine Fehler oder nur solche vorliegen, für die suparo nicht verantwortlich ist, so kann suparo dem Auftraggeber die gegebenenfalls durch die Überprüfung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
c) Sollte der Auftraggeber seine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllen, so ist auch suparo von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Falls suparo Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, so werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
d) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass suparo, wenn notwendig, Zugriff (oder vergleichbares) auf die zu optimierenden Webseiten und die betreffenden Domains erhält.
e) Für Zwecke des Eigenmarketings erhält suparo das Recht, ein bestehendes Vertragsverhältnis unter Nennung des Auftraggebers mit Logo ohne weiterführende Hinweise auf den Internetseiten der suparo und seinen Marken, sowie in Präsentationsunterlagen, öffentlich zu machen. Darüber hinaus verpflichten sich beide Seiten, zu Details des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

10. Haftung

a) Sollten Schäden durch das Verhalten von suparo eintreten – etwa durch Verzug, unerlaubte Handlung, Gewährleistung, Nichterfüllung oder Nebenpflichtverletzung -, so übernimmt suparo nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (bei Hilfspersonen nur bei Vorsatz) die Haftung. suparo haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
b) Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % des vereinbarten Agenturhonorars, höchstens € 25.000,00 begrenzt.
c) Wird suparo grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.
d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet suparo sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung suparo sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
e) suparo leistet keinen Schadensersatz, wenn die Ursache einer Pflichtverletzung außerhalb des suparo-Verantwortungsbereichs liegt, etwa weil Dritte die erforderlichen Zuliefererdienste nicht ordnungsgemäß erbringen oder technische Probleme auftreten, für die Dritte verantwortlich sind.
f) Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

a) Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
b) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
c) suparo speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt suparo auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. suparo wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen und sämtliche gespeicherte personenbezogene Daten auf Kundenwunsch löschen.
d) suparo wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als suparo verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
e) suparo weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
f) Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
b) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
c) Die Vertragssprache ist deutsch. Änderung dieser AGB bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftlichkeitsklausel selbst.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe (76131/Deutschland).
e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
f) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die suparo, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die suparo resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
g) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
h) suparo informiert alle hiermit, dass suparo nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) nicht bereit oder verpflichtet ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen noch an einem solchen gegenwärtig teilnimmt.

13. Stundenkontingente

Beruhen Maßnahmen oder Leistungen bzw. aufgelistete Leistungen auf einem einzigen/zusammengefassten Stundenkontingente in einem definierten Leistungszeitraum, so werden Stunden je nach Bedarf, Sinnigkeit & Wirtschaftlichkeit von suparo eigens eingeteilt, außer der Kunde wünscht eine spezielle oder explizite Aufteilung und teilt dies schriftlich mit. Es kann also vorkommen, dass eine in der Leistungsbeschreibung, im Angebot, im Auftrag oder in der Rechnung aufgeführte Leistung einer Maßnahmen-/Leistungs-Auflistung in einem Leistungszeitraum weniger oder mehr Zeitaufwand erhält. Zum Ausgleich hierfür erhält eine andere Maßnahmen/Leistungen jenachdem mehr Zeit oder die Maßnahme/Leistung wird in einem anderen Leistungszeitraum intensiver betreut. Den Umständen entsprechend kann es also vorkommen, dass eine Leistung, trotz Auflistung mit Stundenanzahl für einen gewissen Leistungszeitraum einen geringen Zeitaufwand erhält, dafür andere Leistungen mehr. Wie auch immer - Es geht nie bezahlte Zeit verloren, versprochen.

14. Stand & Gültigkeit der AGBs

Stand: 20.04.2019 | Gültigkeit: Bis auf Widerruf / bis zur Aktualisierung oder Änderung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig bis zum 24.04.2019

Vorwort

Diese AGBs stellen die grundsätzlichen Geschäftsbedingungen dar. Änderungen/Individualisierungen sind jeweils in einzelnen Kunden-Verträgen vorbehalten und werden dort niedergeschrieben.

Vertragsbeginn

Verträge beginnen grundsätzlich mit Unterzeichnung durch den Kunden oder durch anderweitige mündliche/schriftliche Zusagen.

Beginn von Maßnahmen/Dienstleistungen

Der Beginn der Maßnahmen erfolgt nach Absprache oder durch schriftliches Festhalten des Beginns.

Abnahme der Leistungen

Nach Übergabe / Zusendung / Reporting unserer Leistungen an Sie Bitten wir innerhalb der darauffolgenden 5 Arbeitstage alle Auftragsinhalte / Leistungen / Programmierungen zu prüfen.

Im Fall von Unstimmigkeiten bitten wir Sie uns diese so detailliert wie möglichmitzuteilen. Bei Bedarf -wenn es sich um Programmierungen handelt- bitten wir umdie Angabe des Betriebssystems sowie des verwendeten Browsers mit.

Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erhalten, gilt der Auftrag als abgenommen und ist vollumfänglich geleistet. Für alle später gemeldeten Probleme / Fehler / Unstimmigkeiten behalten wir uns das Recht vor, diese kostenpflichtig zu analysieren bzw. zu beheben.

Eigentumsvorbehalt

Eventuell gelieferte Ware, Software oder Programmierung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Garantie / Erfolg

Die Optimierung von Werbe-Konten (Google-Ads -vormals genannt "AdWords", Facebook-Ads usw.) stellen nicht automatisch eine Garantie dar, dass mehr/besser Produkte, Leistungen oder Leads einer Zielseite verkauft/übermittelt/generiert werden. Es kommt hier darauf an, ob das beworbene Produkt/Ziel den Endkunden/User an-&entspricht. Eine optimale Ads-Kampagne ist daher nicht automatisch die Garantie für beispielsweise Mehr-Verkäufe, Mehr-Leads oder Mehr-Anfragen, was somit auch nicht geschuldet wird. Das Endprodukt/Ziel auf der Zielseite muss überzeugen. Unsere Aufgabe ist es möglichst relevante Suchende Google-Nutzer durch ansprechende und auffällige Ads-Anzeigen auf die jeweilige Zielseite zu bringen und die Keywords und Ads-Anzeigen so gut und effektiv wie möglich darzustellen. Letztlich muss die Zielseite unseres vermittelten Users/Besuchers zum Kauf/Ziel animieren.

Mediakosten

Eventuell anfallende Mediakosten (z.B. monatliches Google-Ads/ oder Facebook-Budget) werden vom Kunden getragen. Das Volumen wird zwischen dem Kunden und suparo festgelegt.

Abrechnung

Die Abrechnung einmaliger und/oder monatlicher Leistungen erfolgen nach Auftragserteilung im Voraus.

Fälligkeit

Die Fälligkeit von Rechnungsbeträgen treten innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang ein.

Verzug

suparo behält sich das Recht vor bei einem Zahlungsverzug die Leistungen für den Verzugszeitraum einzustellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

Stundenkontingente

Beruhen Maßnahmen oder Leistungen bzw. aufgelistete Leistungen auf einem einzigen/zusammengefassten monatlichen Stundenkontingente, so werden Stunden je nach Bedarf, Sinnigkeit & Wirtschaftlichkeit von suparo eigens eingeteilt, außer der Kunde wünscht eine spezielle Aufteilung. Es kann also vorkommen, dass ein Unterpunkt/Unterpunkte der Maßnahmen/Leistungs-Auflistung in einem Monat weniger oder mehr Zeitaufwand erhält, dafür andere der aufgelisteten Maßnahmen/Leistungen. Den Umständen entsprechend kann es also vorkommen, dass ein Unterpunkt/Unterpunkte, trotz Auflistung in der Leistungs-Auflistung, keinen oder ein geringen Zeitaufwand in einem Monat erhält, da es ggf. eine Leistung ist, welche erst nach einem kleineren oder längeren Zeitabstand wieder durchgeführt wird (z.B. gewisse Analysen oder eine Optimierung eines Kontos).

Stundenbasis

Dienstleistungen wie operative/ausführende Dienstleistungen, Beratungen, Dokumentationen, Analysen, etc. werden – nach Abstimmung mit dem Kunden - auf Grundlage folgender Honorarvereinbarungen abgerechnet:

Tagessatz zu je 1.352,00 Euro netto | Stundensatz zu je 169,00 Euro netto

Stand & Gültigkeit der AGBs

Stand: 01.01.2018 | Gültigkeit: Bis auf Widerruf